Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines

  • Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden der mit der Firma padcon medical GmbH und eines Unternehmens (§14 BGB) abgeschlossenen Vertrags und gelten ebenfalls für künftige Geschäfte mit dem Besteller.
  • Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Dazu abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltslose Vertragsdurchführung.
  • Alle abweichenden Vereinbarungen, die den Vertrag betreffen, sind nur durch schriftliche Bestätigung wirksam. Eine Aufhebung oder Änderung gilt nur für den jeweiligen Vertragsschluss.

II. Vertrag

  • Unsere Angebote sind freibleibend. Produktionsbeschreibungen, Prospekte und weitere Informationen sind unverbindlich.
  • Wir behalten uns an allen Produktabbildungen und Zeichnungen Eigentums- und Urheberrechte vor.
  • Der vom Besteller unterzeichnete Vertrag gilt von uns als akzeptiert, wenn er schriftlich oder mündlich bestätigt wird, oder wenn wir die Annahme nicht innerhalb von 2 Wochen ablehnen.

III. Lieferbedingungen / Zahlung

  • Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk zuzüglich Versandkosten ausschließlich Versicherung, Frachten, Aufstellung. Alle Preisangaben gelten ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.
  • Die Verpackung erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt; sie wird nicht zurückgenommen.
  • Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers, auch bei Frankierlieferungen. Transportschäden/ -verluste werden nicht übernommen.
  • Zahlungen sind, wenn nicht anderslautend vereinbart, 30 Tage netto ab Rechnungsdatum zu entrichten.
  • Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 1 Satz 2 BGB) geltend zu machen.
  • Andere Zahlungsformen, sowie der Abzug von Skonto bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

IV. Lieferung / Lieferverzögerung

  • Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Konstruktions-, Farb- und Formänderungen, die ausschließlich auf eine Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben der Firma padcon medical GmbH vorbehalten.
  • Der Besteller übernimmt die Verantwortung für die Angaben in den uns überstellten Unterlagen, wie Zeichnungen, Pläne etc.
  • Sind Teillieferungen für den Besteller zumutbar, können diese erfolgen und in Rechnung gestellt werden.
  • Sollte die Firma padcon medical GmbH nicht in der Lage sein, eine Lieferfrist einzuhalten infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände, so verlängert sich unsere Lieferzeit um den angemessenen Zeitraum. Der Besteller wird dann unverzüglich informiert. Sollte die Verzögerung länger als 1 Monat nach vereinbarter Lieferfrist andauern, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche einer von uns nicht verschuldeten Lieferverzögerung werden ausgeschlossen.
  • Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Bereitstellung, die durch die Lagerung entstandenen Kosten mit 5,00 Euro pro Monat Kartonplatz in Rechnung gestellt.
  • Wird nach Abschluss eines Vertrags bekannt, dass der Besteller keine Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit hat oder der Zahlungsanspruch in Gefahr ist, so behalten wir uns vor, die Lieferung der Ware so lange zu verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist oder eine entsprechende Zahlungssicherheit erfolgt ist.

V. Erfüllungsort / Gerichtsstand

  • Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz unserer Firma.
  • Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten bestimmt sich der Gerichtsstand nach unserem Firmensitz.

VI. Eigentumsvorbehalt

  • Die Ware bleibt Eigentum der Firma padcon medical GmbH, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsvereinbarung inklusive der künftigen Forderungen, beglichen sind.
  • Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware unter weiterem Eigentumsvorbehalt zu veräußern, sofern dies dem ordentlichen Geschäftsgang entspricht.
  • Der Besteller tritt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen sind. Zur Einziehung der Forderung bleibt er auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir sind davon ungeachtet befugt, die Forderungen selbst einzuziehen. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen. Auf Verlangen hat der Besteller uns die zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen, sowie den Schuldner von der Abtretung zu unterrichten.
  • Zahlungsverzug des Bestellers berechtigt die Firma padcon medical GmbH zum Rücktritt des Vertrags und Rücknahme der Ware. Um die Ware zurückzunehmen gestattet uns der Käufer unwiderruflich, seine Lager- und Geschäftsräume zu betreten.
  • Der Besteller verpflichtet sich, uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter vorgenommen werden, sowie die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Feuer und Wasser zu versichern.
  • Der Besteller hat das Recht, die Freigabe der uns zustehenden Sicherheiten zu verlangen, soweit ihr realisierbarer Wert den Wert der zu sichernden Forderung um 20 % übersteigt.

VII. Gewährleistung

  • Zunächst finden hier die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des §377 HGB Anwendung.
  • Sachmängel, die den Wert und die Funktion der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder unwesentlich beeinträchtigen, bedingen keine weiteren Rechte des Bestellers.
  • Weist die Ware bei Gefahrenübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Fracht, Arbeits- und Materialkosten gehen zu unseren Lasten. Entsprechen diese Kosten mehr als 50 % des Auftragswerts sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
  • Rücklieferungen bei vom Besteller vermutetem Sachmangel werden nur nach unserer vorherigen Zustimmung, fracht- und spesenfrei angenommen.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder wird sie nach angemessener Frist vom Besteller verweigert, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten der eine entsprechende Minderung des Kaufpreises fordern.
  • Führt der Sachmangel zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Falls der Schaden auf eine schuldhafte Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten beruht oder einer sogenannten „Kardinalspflicht“ haften wir nur für den vertragstypischen Schaden.
  • Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers schließen wir aus, insbesondere Verlust aus entgangenem Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.
  • Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht für gebrauchte Ware. Bei diesen haften wir nur bei schriftlich vereinbarter Garantieübernahme.
  • Alle unsere Produkte müssen entsprechend der Gebrauchs- und Wartungsanleitungen behandelt werden. Sollten dem entgegen dieser Hinweise nicht befolgt werden, Produkte unsachgemäß behandelt werden, Teile ausgewechselt oder Produkte in Kombination mit fremden Lagergeräten benutzt werden oder sonstige Veränderungen durch nicht qualifizierte Personen vorgenommen werden, so erlischt unsere Gewährleistung. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Besteller dann nachzuweisen, dass dieser nicht durch eine der vorstehenden Eingriffe entstanden ist.

VIII. Verjährung

  • Der Nacherfüllungsanspruch des Bestellers verjährt vorbehaltlich der §438 Nr. 2, 479 BGB in einem Jahr ab Ablieferung der Ware: bei gebrauchten Sachen bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Das Recht auf Rücktritt und Minderung ist demzufolge ausgeschlossen.
  • Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist vorbehaltlich der §430 Nr. 2, 479 BGB ein Jahr.
  • Bei Ansprüchen aus dem ProdHaftG in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit besteht die gesetzliche Verjährung.

IX. Sonstiges

  • Die Rechte aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen.

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